Staatsangehörigkeitsrecht
Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht.
Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von Gesetzesänderungen wesentlich reformiert.
Zum 01.01.2000 wurde neben dem bisher allein geltenden Abstammungsprinzip (ius sanguinis) das Geburtsortprinzip (ius soli) eingeführt. Danach können heute unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Gerne prüfen wir, ob in ihrem speziellen Fall die Voraussetzungen für den Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft vorliegen.