Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Das Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht befasst sich mit den Bedingungen nach einer rechtskräftigen Verurteilung des Mandanten. Dieser Bereich ist sachlich aber auch kostenmäßig nicht von der eigentlichen Verteidigung abgedeckt sondern bedarf der gesonderten Beauftragung.
Hier geht es um Fragen der Bewährung, des Bewährungswiderrufs, Vollstreckung von Geldstrafen (Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit statt Zahlung), Beginn der Vollstreckung von Freiheitsstrafen, deren vorzeitige Beendigung und die Gestaltung des Strafvollzugs.
Dieser Bereich wird von vielen Strafverteidigern ungern oder gar nicht bearbeitet. Dies liegt auch daran, dass Strafvollzug und -vollstreckung ganz anderen Mechanismen folgt als die reine Strafverteidigung. Daher erfordert die Vertretung in diesem Bereich spezielle Kenntnisse.